In der Qualitätssicherung laufen alle Prozesse und Maßnahmen zusammen, die für die Erfüllung unserer Qualitätssziele stehen. Durch den Einsatz statistischer und dynamischer Verfahren sichern wir die Qualität unserer Leistungen und detektieren Potentiale für ein exzellentes Qualitätsniveau.

Gesetzlich verpflichtende Qualitätssicherung

Die Krankenhäuser in Deutschland sind nach § 137 Abs. 1 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung (EQS) verpflichtet. Die Regelungen zur EQS werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zentral vorgegeben. So können z.B. Behandlungsergebnisse verglichen und bei Bedarf gezielt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung angestoßen werden. Bisher werden in der EQS über 400 Indikatoren zu knapp 40 Leistungsbereichen aus den Gebieten Gefäßchirurgie, Innere Medizin und Kardiologie, Herzchirurgie, Transplantationsmedizin, Gynäkologie, Perinatalmedizin, Orthophädie und Unfallchirurgie sowie der Pflege erfasst. Die Daten münden in einen bundesweiten Qualitätsvergleich. Die Ergebnisse der EQS stellen wir Interessierten gerne in unserem Qualitätsbericht zur Verfügung. Darüber hinaus fließt die Bewertung der Behandlungsqualität in ausgewählte Kliniksuchmaschinen ein. Auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als zentrale Einrichtung des G-BA für die Qualitätssicherung erstellt regelmäßig Auswertungen.

Zusätzliche freiwillige Qualitätssicherung

Unser Qualitätsanspruch reicht weit über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus. Im Interesse bester Medizin und größtmöglicher Patientensicherheit nehmen wir freiwillig an weiterführenden Qualitätsmessungen teil. Als Beilspiel sind hier die Initiative Qualitätsmedizin, die Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR), das Deutsche Aortenklappenregister oder das Endoprothesenregister Deutschland u.v.m. zu nennen. Der transparente Umgang mit diesen Ergebnissen soll unseren Patienten bei der Klinikwahl unterstützen.

Veröffentlichung von Patienteninformationen

nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)

Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Für die Qualitätssicherung in den verschiedenen Leistungsbereichen werden auch Daten zur Patientenbehandlung erhoben und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Patientendaten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Personen persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können. Die Patienteninformationen des G-BA liefern Details zum Hintergrund sowie zur Datenerhebung und -verarbeitung.

Patientenbefragungen in der Qualitätssicherung

Zur Abbildung der Versorgungsqualität im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens zur Perkutanen Koronarintervention und Koronarangiografie (QS PCI) wurde vom G-BA vorgegeben, dass zukünftig auch Daten aus Patientenbefragungen genutzt werden sollen. Gerne stellen wir Ihnen hier Informationsmaterialien zu der Patientenbefragung zur Verfügung.

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Carola Bartenschlager-Holzbaur