Forensische Genetik

Akkreditierte Abstammungsuntersuchung
 

Sowohl für Gerichte als auch für private Auftraggeber bieten wir Abstammungsuntersuchungen an.

Entsprechend der „Richtlinie der Gendiagnostik-​Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG“ ist im Falle eines Vaterschaftsgutachtens grundsätzlich die Probe der Kindsmutter einzubeziehen um eine verbesserte Identitätssicherung der kindlichen genetischen Probe und weiterhin auch eine deutlich höhere Ergebnissicherheit in Bezug auf die erkennbaren Ausschlusskonstellationen im Vergleich zum Duo-​Fall zu gewährleisten. Daher bieten wir keine vergünstigte Untersuchungsoption für die alleinige Untersuchung von z.B. Putativvater und Kind.

Des Weiteren müssen bei minderjährigen Kindern alle Sorgeberechtigten schriftlich für die Abstammungsuntersuchungen einwilligen, gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG  „Bei nicht-einwilligungsfähigen Personen nach § 17 Abs. 3 GenDG (in der Regel ist dies das minderjährige Kind, dessen Abstammung geklärt werden soll) müssen die jeweils sorgeberechtigten Personen schriftlich einwilligen.“

Die Kosten für eine privat in Auftrag gegebene Abstammungsuntersuchung im Terzettenfall (Kind, Kindsmutter und Putativvater) liegen bei ca.€ 457,44 inkl. MwSt., sofern die Proben im hiesigen Institut, d.h. sämtliche Proben in unserem Institut in Ulm genommen werden. Für jede weitere Person, d.h., beispielsweise jedes weitere Kind, fallen weitere ca. € 142,80 inkl. MwSt. zusätzlich an.

Des Weiteren gilt:  Für einen eventuellen Mehraufwand bei Sondermaterial, z.B. Knochen fallen zusätzliche Kosten an.

Die Gutachtenerstattung erfolgt innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach Probeneingang und Zahlungseingang.

Die Probenentnahme findet im

Universitätsklinikum Ulm
Institut für Rechtsmedizin
Abteilung DNA Labor – Gebäude M23 (5. Stock)
Albert-Einstein-Allee 23
89081 Ulm

statt.

Hierbei werden in unserem Institut Mundschleimhautabstriche entnommen.

 

Auftrag erteilen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Abstammungsbegutachtung.

Bitte füllen Sie das angehängte Formular komplett aus und lassen es uns nach Unterzeichnung aller Beteiligten per Post zukommen.

Das Auftragsschreiben senden Sie uns bitte unterzeichnet im Original an folgende Adresse:

Universitätsklinikum Ulm

Institut für Rechtsmedizin - Forensische Genetik

Abteilung DNA Labor – Gebäude M23 (5. Stock)

Albert-​Einstein-Allee 23

89081 Ulm.

Der Auftrag gilt durch die Zustellung des schriftlichen Auftragsformulars per Post als verbindlich. Sobald uns das Auftragsformular zugeht, werden wir Sie bezüglich der Vereinbarung eines Termins zur Probenentnahme kontaktieren. In der Regel bestellen wir die festzustellenden Väter getrennt von der Kindsmutter samt Kind zur Probenentnahme ein, sollten Sie jedoch einen gemeinsamen Termin zur Probenentnahme wünschen, ist dies ebenfalls möglich.

Nach vollständigem Eingang des Probenmaterials erhalten Sie eine Kostenrechnung über die Kosten unserer Tätigkeit und die Analyse des Probematerials kann beginnen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen das Ergebnis erst nach vollständigem Zahlungsausgleich unserer Kostenrechnung zusenden können.

Des Weiteren bitten wir Sie um Beachtung, dass mit Eingang des unterzeichneten Auftrages zur Erstellung eines privaten Abstammungsgutachtens per Post in unserem Hause, ein Widerruf der Erstellung des Abstammungsgutachtens jederzeit möglich ist, allerdings mit diesem Widerruf Stornogebühren in Höhe von ca. € 59,50 inkl. MwSt. verbunden sind.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Sekretariat 
Fon: + 49 (0) 731 500 65041
Fax: + 49 (0) 731 500 65040
E-Mail: genial.dna@uniklinik-ulm.de 

Bei Untersuchungen, die nicht einer Triokonstellation von Kind, Mutter und Putativvater entsprechen, bitten wir Sie sich direkt an unser Sekretariat zur Beratung zu wenden.