Behandlungsverfahren
Behandlungsfrequenz und Rehabilitationsdauer
Je nach Ausmaß und Schweregrad der Funktionsstörungen und den sich daraus ergebenden Rehabilitationszielen gestaltet sich die individuell erforderliche Rehabilitationsdauer und Therapiedichte. Zugrunde liegende Faktoren für Behandlungsfrequenz und Rehabilitationsdauer sind die ärztliche und therapeutische Aufnahmeuntersuchung am ersten Tag. Neu aufgenommene Patient*innen werden mehrmals wöchentlich im gesamten Rehabilitationsteam vorgestellt und besprochen. So kann gewährleistet werden, dass alle am Rehabilitationsprozess beteiligten Personen ausreichend über die Patient*innen informiert sind.
Tägliche ärztliche Sprechstundenzeiten, zwei Visiten pro Woche – davon eine Chefarztvisite – stellen zu jedem Zeitpunkt eine umfassende medizinische Versorgung sicher.
Neben dem vielfältigen Therapieangebot mit Physiotherapie, Sporttherapie, physikalischer Therapie, Bewegungsbädern, Medizinischer Trainingstherapie (MTT), Nordic Walking, Rückenschule, Ergotherapie, Logopädie und Training in Kleingruppen wird der Informationsweitergabe an die Rehabilitand*innen während ihres Aufenthaltes größte Bedeutung zugemessen. Den Patient*innen wird ein breit gefächertes Angebot an Schulungen und Informationsangeboten präsentiert, weiterführende Informationen und Hilfestellungen erfolgen außerdem vom klinischen Sozialdienst. Auf Wunsch steht den Patient*innen flankierend zu diesen Maßnahmen außerdem eine psychologische Beratung zur Verfügung.
Medizinisch-Berufliche Rehabilitation und Berufliche Rehabilitation
Neben der Austestung der beruflichen Leistungsfähigkeit gibt es hierbei eine Vielzahl von Modellarbeitsplätzen, an denen die Möglichkeit besteht, den Patient*innen schon während der Rehabilitationsmaßnahme auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorzubereiten. Beispielsweise kann bei entsprechender Notwendigkeit (z.B. lange Arbeitsunfähigkeitszeit) ein sog. MBRAssessment (Medizinisch Berufliches Reha Assessment) durchgeführt werden, welches von den Rentenversicherungsträgern unterstützt wird. Hierbei wird über einen Zeitraum von etwa drei bis vier Stunden in der Arbeitstherapie an entsprechenden Modellarbeitsplätzen beispielsweise der Frage nach der Gesamtbelastbarkeit am Arbeitsplatz nachgegangen. Die Ergebnisse werden dann im Rahmen der Teambesprechung ausführlich präsentiert und eine entsprechende Empfehlung (z.B. Planung stufenweise Wiedereingliederung oder Fortführung intensive Therapie im ambulanten Bereich) ausgesprochen.
Arbeitsplatzbezogene Rehabilitation am Beispiel der ABMR
Neben der MBOR (Medizinisch-Beruflich Orientierte Rehabilitation) der Deutschen Rentenversicherungen werden auch ABMR-Maßnahmen (Arbeitsplatz-Bezogene Muskuloskelettale Rehabilitation) mit dem Ziel der medizinisch-beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Am Beispiel der ABMR soll diese im Folgenden erläutert werden:
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben als vorrangige Ziele die möglichst weitgehende Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Patient*innen, die Verbesserung des Beschäftigungspotentials und den Erhalt der Erwerbsfähigkeit von Personen mit Behinderungen zu erreichen. In der Handlungsanleitung der ABMR für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation unter dem Aspekt vollschichtige Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zentraler Bestandteil der medizinischen Rehabilitation.
Der Schwerpunkt unseres Rehabilitationskonzeptes liegt auf der Förderung der Eigenaktivitäten, der langfristigen Ausbildung von Verhaltensänderungen, sowie einer ganzheitlichen Reintegration in das Alltags- und Berufsleben. Dazu werden zu Beginn des Rehabilitationsprozesses durch evaluierte Screeningverfahren (z.B. SIMBO-C), Assessmentverfahren bzw. FCE-Systeme (Functional Capacity Evaluation) wie EFL und IMBA die Einschränkungen der Körperfunktionen und Körperstrukturen, der Aktivitäten sowie soziale und berufliche Benachteiligungen erfasst und im Sinne einer ganzheitlichen Rehabilitationsstrategie therapiert.
Der Vorteil als Klinik der BAG-Phase II (Bundesarbeitsgemeinschaft Medizinisch-Beruflicher Rehabilitationseinrichtungen) seit 1986 besteht im Behandlungsansatz von der Diagnostik über die Akuttherapie bis zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Die umfassenden diagnostischen Möglichkeiten (Akutkliniken: Kliniken für Orthopädie und Neurologie; umfangreiche Radiologie inklusive Computertomographie und Kernspintomographie), das Angebot von beruflichen Evaluationsverfahren (IMBA, EFL), von fundierten beruflichen Belastungserprobungen sowie von beruflichen Integrationsmaßnahmen, ermöglichen es den Rehabilitand*innen, eine optimale Wiedereingliederung in das Alltags- bzw. Berufsleben zu erhalten.
Der Stellenwert der medizinisch-beruflich orientierten Diagnostik und Therapie
Integrierte Versorgung durch
- Prävention
- Universitäre akut-orthopädische und neurologische Maximalversorgung
- Stationäre Anschlussheilbehandlungen (AHB) – Orthopädie und Neurologie
- Ganztägig-ambulante orthopädische und neurologische medizinische Rehabilitation
- Medizinische Assessment-Verfahren
- 3 – 6 wöchige stationäre und ganztägig ambulante Belastungserprobungen
- Berufliche Rehabilitation mit beruflicher Austestung und Berufsvorbereitung BVB, IHK-Ausbildungen (kaufmännisch und gewerblich)
- Rehabilitations-Nachsorge
- Sportzentrum für medizinisch betreute Fitness für orthopädische und neurologische Patient*innen
Für viele Menschen ist die zentrale Ressource zur Befriedigung sozialer und ökonomischer Bedürfnisse die Arbeit. Über eine berufliche Beschäftigung werden Einkommen gesichert, soziale Kontakte ermöglicht, Tagesabläufe strukturiert und persönliche Entwicklungen unterstützt. Damit nehmen die berufliche Teilhabe und das direkte Erleben einer stabilen beruflichen Situation einen hohen Einfluss auf das subjektive Wohlbefinden und die Zufriedenheit von Menschen. Obwohl Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die oben genannten positiven Funktionen ihrer Erwerbstätigkeit schätzen, stehen sie trotzdem bei der Gestaltung ihrer beruflichen Teilhabe vor besonderen Herausforderungen.
Körperlich und psychisch belastbare Personen sind auf einem Arbeitsmarkt mit wirtschaftlichen Krisen weniger anfällig dafür, im Beruf auszufallen als Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
In zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen konnte die Überlegenheit von Rehabilitationsprogrammen unter Einbezug berufsbezogener Thematiken bzw. von Berufsorientierungen nachgewiesen werden.
Eindeutig ist festzustellen, dass
- berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabilitation unabdingbar und auch realisierbar ist,
- wissenschaftlich evaluiert wirksam ist und dementsprechend eingeführt werden muss.
Dabei ist einer der wesentlichen Therapieansätze der, die subjektiven Einstellungen der Patient*innen in Hinblick auf Kontrollüberzeugung, Ursächlichkeit der Beschwerden und die Überzeugung, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist, zu formen und zu verändern.
Die Klinik für Rehabilitationsmedizin hat aufgrund ihrer umfassenden rehabilitativen Strukturen mit den Möglichkeiten der Medizinische Rehabilitation und den damit verbundenen therapeutischen, aber auch beruflichen Diagnostikmöglichkeiten im Sinne von Arbeitsplatznachgestaltung und Simulationen, sowie den vorhandenen Personal- und Therapeutenstrukturen mit Rehabilitations-Mediziner*innen, Reha-Berater*innen und berufserfahrenen Ausbilder*innen die einzigartige Möglichkeit, ein deutliches Verbesserungspotential für die nachhaltige Rehabilitation von Versicherten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anzubieten. Dies wird erreicht, in dem den Leistungsträgern präzise Handlungsanleitungen für die Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf nach Rehabilitationsmaßnahmen angeboten werden.
Aus den oben angeführten Überlegungen abgeleitet wurde im Jahre 2013 die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) eingeführt. Das Programm startete am 12. März 2013 mit Zustimmung und Förderung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und wurde inzwischen in den Regelbetrieb überführt. Der obligatorische ABMR-Aufnahme- und Entlassbericht ist dabei Bestandteil der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung.
In dem Rehabilitationsprogramm wird konkret auf arbeitsplatzbezogene und berufliche Anforderungen bei gesundheitlichen Einschränkungen der Rehabilitanden eingegangen, damit so die Rückkehr zur Arbeit sicherer erreicht werden kann.
Inhaltlich ist ABMR ein essentieller Bestandteil eines arbeitsorientierten Rehabilitationskonzeptes „Rehabilitation in größtmöglicher Arbeitsnähe“. Es ist das Training tätigkeitsspezifischer oder ähnlicher Bewegungsmuster an Modellarbeitsplätzen und berücksichtigt stringent die arbeitsbezogene Motivation des Versicherten. Die ABMR ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Teil der geforderten Strukturqualität moderner medizinischer und berufsbezogener Rehabilitation von Menschen, die noch im Erwerbsleben stehen.
Der Schwerpunkt der Therapie im Rehabilitationsbereich liegt auf einem ganzheitlichen Behandlungskonzept, das auch die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Gesundheitsproblemen einer Person – beschrieben in Form von Schädigungen, Beeinträchtigungen der Aktivitäten – und ihren Kontextfaktoren in Bezug auf Umwelt und Arbeit berücksichtigt.
Die strukturierten und geplanten Leistungen der arbeitsplatzbezogenen muskuloskelettalen Rehabilitation für Patient*innen mit einer besonderen beruflichen Problemlage werden im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erbracht, die einen besonderen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung des Anforderungsmusters des ausgeübten Arbeitsplatzes legt. Die ABMR grenzt sich ab von Leistungen wie z.B. der Belastungserprobung oder Eignungsabklärungen, die ebenfalls angeboten werden.
ABMR-Therapieelemente
Zu den Therapieelementen der ABMR zählen zusätzlich die arbeitsplatzbezogenen Therapieelemente
- Ergotherapie (Ergo mit Schwerpunkt Arbeitstherapie)
- Workhardening
- Arbeitssimulationstraining (durch ein speziell geschultes Team aus der KG, MTT und Ergotherapie)
- Praxistraining,
bei denen die Rehabilitand*innen die physischen Behandlungsergebnisse aus der KG, PT und MTT in Übungen, die den Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechen, umsetzen.
Die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) hat als Zielgruppe Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation erfüllen. Um arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) handelt es sich, wenn während der medizinischen Rehabilitation nicht nur Funktions- und Strukturstörungen zu beseitigen oder zu kompensieren sind, sondern wenn vielmehr auch konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie zu integrieren sind. Dies geschieht mit Hilfe einer spezifischen Arbeitsorientierung, um eine ausreichende funktionelle Belastbarkeit für die möglichst unmittelbar anschließende Arbeitsfähigkeit im Sinne einer vollschichtigen Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zu erreichen.
Die therapeutischen Maßnahmen sind gemäß Vorgabe der leitenden Ärztin / des leitenden Arztes und je nach Indikationen und/oder Leistungszustand der/des Versicherten mindestens an fünf Tagen pro Woche durchzuführen. Zu Beginn liegt die tägliche Therapiedauer bei drei Stunden und wird mit zunehmender Dauer und unter ständiger ärztlicher Verantwortung in Abstimmung mit den beteiligten Therapeut*innen kontinuierlich gesteigert und intensitätsbezogen angepasst. Nach der Behandlung erfolgt ein Abschlusstest (EFL-Test) und erneuter Abgleich zwischen dem Arbeitsplatzanforderungs- und dem aktuellen Fähigkeitsprofil. Das Ergebnis ist einschließlich einer Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit zu dokumentieren.
Praxistraining
Das Praxistraining erfolgt unter realen Arbeitsbedingungen. Hierbei soll insbesondere das Training unter Berücksichtigung der qualitativen Arbeitsanforderungen stattfinden. Je nach Bedarf und Einschätzung kann ein Praxistraining am Arbeitsplatz des Versicherten oder Einrichtungen mit starkem Bezug zur realen Arbeitswelt (Bildungszentren der Handwerkskammern/Innungen, Kooperationsbetriebe, Lehrwerkstätten, sonstige Bildungseinrichtungen) erfolgen. Entscheidend für die Auswahl des jeweiligen externen Kooperationspartners ist das Konzept des Leistungserbringers bzw. der Anspruch des Leistungsträgers.
Die Klinik verfügt über ein sehr gutes Raumangebot für arbeitstherapeutische Rehabilitation. In diesen Räumlichkeiten sind komplett sehr arbeitsnahe Simulationen der wesentlichen Arbeitsgrundanforderungen an unterschiedlichen Testarbeitsplätzen bzw. EFL-Teststationen möglich (2014 hat die Klinik die Lizenz sowohl für IMBA als auch EFL). Alle Bereiche sind mit technischen Hilfen und beruflichen Arbeitsmaterialien bzw. Werkzeugen ausgestattet. Ferner ist die therapeutische Begleitung am Ort des Praxistrainings sicher gestellt.
Das Arbeitsplatztraining wird durch die Abteilung Medizinisch-Berufliche Rehabilitation durchgeführt. Dort werden die wesentlichen berufsspezifischen Anforderungen (Heben, Tragen, Ziehen, Schieben, Stehen, Gehen, Sitzen etc.), die aus den einzelnen Tests des EFL herausgelöst werden, bearbeitet. Innerhalb der Gruppe werden auch Problemlösungsstrategien für die spezifischen Arbeitsplatzsituationen der Patient*innen erarbeitet. Derzeit steht eine Fläche von ca. 800 Quadratmetern zur Verfügung.
Mit an den Arbeitsplatz angenäherten Materialien und Anforderungen werden Übungsbehandlungen durchgeführt. Angenähert sind Gewicht, Größe, Bewegungsabläufe und Arbeitspositionen. Die benutzten Therapiematerialien entsprechen den internationalen Industrienormen.
Beispiele für motorisch-funktionelle Test- und Belastungssituationen mit dem Arbeitsplatz angenäherten Therapiematerialien und Arbeitspositionen:
Für die motorisch-funktionelle Übungsbehandlung mit für den Arbeitsplatz typischen Arbeitsmaterialien und Arbeitsanforderungen wird neben einem großen Funktionstrainingsbereich zusätzlich ein Außentrainingsbereich für die Anforderungen sämtlicher Berufsarten einschließlich einer Pflasterstraße für Straßenbauarbeiten, Arbeitsplätzen für Sand- und Splittarbeiten etc. zur Verfügung stehen.
Die wesentlichen beruflichen Anforderungen können so abstrahiert und in genügendem Maße für den spezifischen Arbeitsplatz der Patient*innen konkret trainiert werden. Durch die sehr realitätsnahen Arbeitsplatzsituationen können einzelne, vorher isoliert therapierte Arbeitsanforderungen schrittweise miteinander kombiniert werden, so dass die Patient*innen zunehmend vollständige Arbeitsabläufe trainieren. Der Therapiecharakter tritt langsam in den Hintergrund, der Arbeitsbezug wird stärker. Die Arbeitstherapie wird realitätsbezogener. Es wird weniger unter idealtypischen Bedingungen gearbeitet. Therapieräume sind meist ergonomisch ausgestattet, Arbeitshaltungen sind schonend und gesundheitsförderlich. Die Realität am Arbeitsplatz sieht aber oft anders aus. Hier bestimmen die Arbeitsaufträge und die verwendeten Arbeitsmaterialien, Maschinen und Anlagen die Arbeitshaltung und die Beanspruchung der Patient*innen.
Dieser Bereich wird bereichert durch prototypische, sehr realitätsnahe Arbeitsplatzsituationen, um den Patient*innen auch einen Wiedererkennungswert für besondere berufliche Situation zu ermöglichen. In diesem Bereich werden die Arbeitsbereiche nach Anforderungen sortiert aufgebaut:
- Büroarbeitsplätze
- Metallgewerbearbeitsplätze
- Baugewerbearbeitsplätze
- Elektro-/Heizung-/Sanitärarbeitsplätze
- Einzelhandel
- Paketzusteller/Logistik
- Pflege
- Dienstleistungsarbeitsplätze
Dennoch können von allen Rehabilitand*innen die jeweiligen Angebote aus sämtlichen arbeitsplatzspezifischen Angeboten gemeinsam genutzt und so die detaillierten Arbeitsplatzanforderungen zu den jeweiligen Rehabilitand*innen sehr genau bearbeitet werden. In diesem arbeitstherapeutischen Trainingsbereich sind besonders geschulte Arbeitstherapeut*innen, teilweise Ausbildungsmeister und Ergotherapeut*innen mit IMBA-Lizenz und EFL-Ausbildung und arbeitsplatznaher Therapieerfahrung als Leiter notwendig.
Die ABMR-Abläufe sind in das interne Qualitätssicherungssystem der Klinik und in das QM-Handbuch integriert. Die Klinik wird regelmäßig zertifiziert (seit 2011 nach KTQ-Reha). Der KTQ-Beauftragte analysiert regelmäßig mit den Mitarbeiter*innen Arbeitsabläufe in der Klinik. Durch die intensive Kooperation mit regionalen und überregionalen Betrieben wurde zielgerichtet ein Netzwerk entwickelt. Der direkte Kontakt zu den Betrieben wird durch unseren Sozialpädagogischen Dienst über die Praktikumsbetreuung der Auszubildenden und über die Sport- und Ergotherapeut*innen im Rahmen der Präventionsmaßnahmen „Berufliche Prävention“ gewährleistet.
