Bei der Abklärung einer Blutungsneigung sind viele Aspekte berücksichtigen. Zielgruppe für dieses Panel ist vornehmlich der Patient mit anamnestischer Blutungsneigung und setzt eine ausführliche Blutungsanamnese voraus, weniger der Patient der z.B. nach einer Operation/Intervention geblutet hat.
Hier bietet die ZEKCh ein Panel von Untersuchungen zur Abklärung eine Blutungsneigung an. Dieses soll dem Anfordernden eine sinnvolle Abklärung ermöglichen und die beleglose Anforderung erleichtern.
Die Ergebnisse dieses Panels müssen in Zusammenhang mit einer Blutungsanamnese interpretiert werden.
Eventuell ist eine Rücksprache mit dem Labor notwendig. 
Es beinhaltet: Quick, aPTT, TZ, Fibrinogen, Antithrombin, vWF:Aktivität, vWF: Kollagenbindung, vWF:Antigen, FVIII, FIX, FXI, FXIII, PFA, CRP

 

 

 

 

 

 

Der Quick wird im wesentlichen beeinflusst durch:

  • Medikamente: FX/II-Inhibitoren (z. B. Heparin); Verminderung des Faktor X (z.B. Marcumar)
  • Erworbene oder angeborene Faktorenmangel des extrinsischen Gerinnungssystem (z.B. Verbrauchs-/Dilutionskoagulopathie, Leberinsuffizienz)
  • Lupusinhibitoren
Die ZEKCh bietet ein Panel von Untersuchungen zur Abklärung eine Quick-Erniedrigung an. Dieses soll dem Anfordernden eine sinnvolle Abklärung ermöglichen und die beleglose Anforderung erleichtern. Die Ergebnisse dieses Panels müssen in Zusammenhang mit einer Blutungsanamnese interpretiert werden.
Eventuell ist eine telefonische Rücksprache mit dem Labor notwendig.
Es beinhaltet: Maschinelles Differentialblutbild Quick, aPTT, TZ, Fibrinogen, Antithrombin, FII, FV, FVII, FIX, FX, GOT, GPT, GGT, AP, Bilirubin, Cholinesterase, Albumin.

     

     

     

    Die aPTT wird im wesentlichen beeinflusst durch:

    • Medikamente: FX-Inhibitoren (z.B.Heparin), Verminderung des Faktor X (z.B. Marcumar)
    • Erworbene oder angeborene Faktorenmangel des intrinsischen Gerinnungssystem (z.B. Hämophilie oder Verbrauchs-Dilutionskoagulopathie);
    • von Willebrand Syndrom
    •  Lupusinhibitoren.
    Die ZEKCh bietet ein Panel von Untersuchungen zur Abklärung von aPTT-Verlängerungen an. Dieses soll dem Anfordernden eine sinnvolle Abklärung ermöglichen und die beleglose Anforderung erleichtern. Die Ergebnisse dieses Panels müssen in Zusammenhang mit einer Blutungsanamnese interpretiert werden.
    Ggf. ist eine telefonische Rücksprache mit dem Labor notwendig.
    Es beinhaltet: Maschinelles Differentialblutbild, Quick, aPTT, TZ, Fibrinogen, FVIII, IX, XI, XII, Lupusinhibitoren, ß2-Glycoprotein IgG und IgM Antikörper, Cardiolipin IgG und IgM Antikörper.
    Es beinhaltet keine Abklärung hinsichtlich eines von Willebrand Syndroms und ist eventuell entsprechend erweitern.
    DIC-Score der ISTH für die Diagnose einer manifesten disseminierten intravasalen Gerinnung

     

    Werte

    Punkte

    PT/INR

    PT normal*1

    PT verlängert 3–6 Sekunden *2

    PT verlängert > 6 Sekunden *3

    0

    1

    3

    Thrombozytenzahl

    > 100 Giga/l

    50–100 Giga/l

    < 50 Giga/l

    0

    1

    2

    Fibrinmarker normal

    (D-Dimer)

    normal

    leicht erhöht

    stark erhöht

    0

    2

    3

    Fibrinogen

    > 1 g/l

    <  1 g/l

    0

    1

    *1 entspricht INR < 1,25; *2 entspricht INR 1,25–1,7; *3 entspricht INR > 1,7; DIC, „disseminated intravascular coagulation“;

    ISTH, International Society for Thrombosis and Hemostasis; PT, Prothrombinzeit

    Taylor FB, Jr., Toh CH, et al. Towards definition, clinical and laboratory criteria, and a scoring system for disseminated intravascular coagulation. Thromb Haemost. 2001; 86: 1327-1330.

    Wells-Score für die Lungenembolie

    Kriterium

    Punkte

    Verdacht auf tiefe Beinvenenthrombose

    3

    Alternative Diagnose ist unwahrscheinlicher als Lungenembolie

    3

    Herzfrequenz > 100/min

    1,5

    Immobilisation oder Operation in den vorangegangenen 4 Wochen

    1,5

    Frühere tiefe Beinvenenthrombose oder Lungenembolie

    1,5

    Hämoptysen

    1

    Maligne Erkrankungen (vorhanden oder in den letzten 6 Monaten therapiert)

    1

    Auswertung

    Punkte

    Wahrscheinlichkeit einer akuten Lungenembolie

    0–2

    Niedrige Wahrscheinlichkeit

    3–6

    Mittlere Wahrscheinlichkeit

    > 6

    Hohe Wahrscheinlichkeit

    Wells P et al. Use of a clinical model for safe management of patients with suspected pulmonary embolism. Ann Intern Med. 1998; 129:997–1005.

    Wells-Score für die tiefe Beinvenenthrombose

    Kriterium

    Punkte

    maligne Erkrankungen (vorhanden oder in den letzten 6 Monaten therapiert)

    1

    Paralyse, Parese oder Immobilisation der unteren Extremitäten

    1

    Bettruhe von > 3 Tagen und/oder größere Operation in den letzten 4 Wochen

    1

    Schmerzen im Bein

    1

    Schwellung von Unterschenkel und Oberschenkel

    1

    Umfangsdifferenz der Unterschenkel von > 3 cm, gemessen 10 cm unterhalb der Tuberositas tibiae

    1

    Einseitiges Ödem (nur betroffenes Bein)

    1

    Dilatierte oberflächliche Venen (keine Varizen), nur im betroffenen Bein

    1

    Alternative Diagnose wahrscheinlicher als tiefe Beinvenenthrombose

    –2

    Auswertung

    Punkte

    Wahrscheinlichkeit einer akuten tiefen Beinvenenthrombose

    < 1

    Niedrige Wahrscheinlichkeit

    1–2

    Mittlere Wahrscheinlichkeit

    > 3

    Hohe Wahrscheinlichkeit

    Wells PS, et al. Accuracy of clinical assessment of deep-vein thrombosis. Lancet. 1995;345:1326-1330.

    Aufgrund fehlender Vergleichbarkeit von Quick-Werten aus unterschiedlichen Laboren wurde 1983 von der WHO eine Standardisierung des Tests vorgenommen und die INR (International Normalized Ratio) eingeführt. Heute wird die INR von allen nationalen und internationalen Fachgesellschaften als Parameter zur Kontrolle der oralen Antikoagulation empfohlen. Die INR-Standardisierung gilt nur für stabil eingestellte dauerantikoagulierte Patienten. Sie hat keine Geltung in der Anfangsphase der Antikoagulationseinstellung oder bei einer Gerinnungsstörung aufgrund einer Lebersynthesestörung. 

    Quick - INR - Prothrombin-Time

    Der Quickwert ist der prozentuale Quotient aus der Gerinnungszeit des Patienten (Prothrombinzeit) und eines "Normal"-Plasma (Patienten-Zeit/Normal-Zeit *100.
    Durch die Normierung auf das Normalplasma werden Unterschiede in der Testdurchführung und im Reagenz ausgeglichen und somit ein eingeschränkter Vergleich der Ergebnisse zwischen den Laboratorien möglich gemacht.
    Für stabil antikoagulierte Patienten mit einem Quick-Wert unter 40% erfolgt eine weitere Normierung mit dem reagenzspezifischen Thromboplastinaktivitätswert ISI und gegebenenfalls einem zusätzlichen gerätespezifischen ISI.
    Somit sind zwischen Laboratorien nur der INR für stabil antikoagulierte Patienten und für Proben mit einem Quick-Wert kleiner als 40% der Quick vergleichbar.
    Das Ergebnis der Patienten-Prothombinzeit des Patienten ist laborspezifisch und wird in zivilisierten Ländern nur zur interne Berechnung (siehe oben) des Quick-Wertes benutzt. Für Studienzwecke kann die Patienten-Prothombinzeit (Prothrombin-Time) in der ZEKCH ausgegeben werden. Die Ausgabe der Prothrombin-Time muss im Studienantrag explizit gewünscht werden.

    Von der Verwendung der Prothrombin-Time in der Behandlung und Beurteilung von Patienten ist abzuraten.

    Generelle Hinweise zur Marcumarisierung finden sie hier: (Externer Link, Uniklinikum Mainz)

     

    letzte Änderung: 01.12.2022

    Rückfragen

    Hauptansprechpartner zu diesem Thema: Dr. Zhou

    Thrombophiliediagnostik

    Die ZEKCH führt zur Zeit folgende Bestimmmugen im Rahmen der Anforderung "Thrombophilie" durch:

    • Protein C Aktivität

    Protein C Antigen (externer Versand)

    • Protein S Aktivität gesamt
    • freies Protein S Antigen
    • APS-Syndrom/Lupusinhibitoren:

    DVV, SACT (Rosner-Index), Plasmatauschversuche.

    Cardiolipin IgG- und IgM-Antikörper

    ß2-Glykoprotein-I IgG- und IgM-Antikörper

    • Antithrombin-Aktivität
    • Faktor-V-Leiden:

    APCR, Mutationsuntersuchung

    • MTHFR-Mutationen

    Position 677 und Position 1298:

    Zu den einzelnen Bestimmungen siehe weiter unten, bzw. die entsprechenden Einträge im Leistungsverzeichnis.


    Die Untersuchungen können einzeln oder als "Thrombophiliediagnostik" angefordert werden.
    Bei der Anforderung als "Thrombophiliediagnostik" werden die Bestimmungen in einer Stufendiagnostik abgearbeitet, es erfolgt ein schriftlicher Befund.

    Je nach Aufwand kann die Erstellung des Befundes 1 bis 2 Wochen nach Probeneingang dauern.

    Das Thrombophilescreeningprogramm wird laufend den neuesten Erkenntnissen angepasst.

    Einverständniserklärung:

    Bitte senden Sie unbedingt zusammen mit der Anforderung zu PCR-Untersuchungen folgende Einverständniserklärung ein: Einverständniserklärung

    Das neue Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) von 2009/2021 schreibt vor, dass genetische Analysen nur nach Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der zu untersuchenden Person bzw. des Erziehungsberechtigten durchgeführt werden dürfen. Ferner muss vom anfordernden Arzt eine ausgiebige Aufklärung über die Bedeutung dieser Diagnostik durchgeführt werden.

    Protein C

    Protein C ist ein Vitamin K-abhängiges Protein und das Proenzym des aktivierten Protein C (APC). APC ist ein zentraler Inhibitor im Gerinnungssystem, indem es die Thrombinbildung durch Inaktivierung der Faktoren Va und VIIIa reduziert. Zusätzlich steigert APC die fibrinolytische Aktivität und gehört zu den Regulatoren des Entzündungssystems.

    Protein C wird in der Leber gebildet, hat wie der Faktor VII eine kurze Halbwertszeit, und gehört zu den ersten Faktoren, deren Konzentration bei Vitamin K-Mangel oder eingeschränkter Leberfunktion im Plasma abfällt. Ein Protein C-Mangel ist ein anerkannter Risikofaktor für eine Thrombophilie. Insbesondere der angeborene Protein C-Mangel bedeutet ein erhöhtes Thromboserisiko, vor allem, wenn zusätzliche äußere Risikofaktoren, wie Operationen und septische Prozesse, oder genetische Faktoren, die für eine Thrombophilie prädisponieren, hinzukommen. Der homozygote Protein C-Mangel manifestiert sich schon im Neugeborenenalter durch eine Purpura fulminans und gehäuft auftretende Thromboembolien, die mit dem Leben praktisch nicht vereinbar sind. In der Initialphase der Cumarintherapie kann durch den raschen Abfall von Protein C eine Phase der Hyperkoagulabilität bestehen. Es gibt keine Leitbefunde, die ggf. auf einen Protein C-Mangel hinweisen, mit Ausnahme der Anamnese einer auffälligen, evtl. familiären Thromboseneigung.

    Ursachen eines Protein C-Mangels
    Angeboren:
    Typ I: Protein C-Aktivität und Protein C-Konzentration vermindert
    Typ II: Aktivität vermindert bei normaler oder erhöhter Protein C-Konzentration 
    Erworben:
    • Synthesestörungen:
    - Lebererkrankungen, zusammen mit der Verminderung anderer Faktoren und   Inhibitoren
    - Vitamin K-Mangel
    - Asparaginasetherapie
    • Umsatzstörungen:
    - Verbrauchskoagulopathie (DIC)
    - Entzündungen, Sepsis, SIRS
    - systemische Hyperfibrinolysen
    - Verlustkoagulopathien, massiver Blutverlust
    - Dilutionskoagulopathien nach massivem Blutverlust zusammen mit anderen   Faktorenmangelzuständen
    - multifaktoriell: Verbrennungen, Polytrauma, große Operationen
    • Vorliegen von Inhibitoren:
    - Lupusantikoagulanzien

    Ursachen einer Protein C-Erhöhung
    • Gravidität
    • Ovulationshemmer
    • nephrotisches Syndrom
    • ischämische Herzerkrankungen
    • Diabetes mellitus (kann auch zu Protein C-Mangel führen)

    Interpretation der Protein C-Bestimmung
    • Normalbereich der Protein C-Aktivität: 70-140% 
    • eine erniedrigte Protein C-Aktivität kann das Thromboembolierisiko erhöhen
    • Protein C-Aktivitäten <5%: V.a. homozygoten Protein C-Mangel
    • erhebliche Überlappungen zwischen Normalbereich und subnormalem Bereich
    • zwischen angeborenem und erworbenem Protein C-Mangel muss sorgfältig unterschieden werden, da der erworbene Protein C-Mangel bei stationären Patienten (passager) sehr häufig vorkommt

    Protein S

    Protein S, ein Vitamin K-abhängiges Protein, beschleunigt als Kofaktor des aktivierten Protein C (APC) die Inaktivierung der Faktoren Va und VIIIa. Dadurch hat auch Protein S eine Inhibitorfunktion im Gerinnungssystem. Protein S ist im Blut in einem 1:1 Komplex an ein Protein des Komplementsystems gebunden (C4b-binding protein), ein Akutphaseprotein. Nur das nicht gebundene, freie Protein S weist eine biologische Aktivität auf, sein Anteil am Gesamtprotein S beträgt normalerweise etwa 40%.  Protein S wird hauptsächlich in der Leber gebildet. Bei Lebererkrankungen, bei Cumarintherapie und bei Verbrauchskoagulopathie ist der Protein S-Mangel wesentlich geringer als der gleichzeitige Mangel von Protein C. Ein Protein S-Mangel ist ein anerkannter Risikofaktor für eine Thrombophilie. Insbesondere der angeborene Protein S-Mangel bedeutet ein erhöhtes Thromboserisiko, vor allem, wenn zusätzliche äußere Risikofaktoren, wie Operationen und septische Prozesse, oder genetische Faktoren, die für eine Thrombophilie prädisponieren, hinzukommen. Der extrem seltene homozygote Protein S-Mangel manifestiert sich schon im Neugeborenenalter durch eine Purpura fulminans und gehäuft auftretende Thromboembolien, die mit dem Leben praktisch nicht vereinbar sind. In der Initialphase der Cumarintherapie wurden auch beim angeborenen heterozygoten Protein S-Mangel Cumarinnekrosen beobachtet. Bei der Purpura fulminans findet man gelegentlich einen Protein S-Mangel infolge eines Inhibitors gegen Protein S. Es gibt keine Leitbefunde, die ggf. auf einen Protein S-Mangel hinweisen - mit Ausnahme der Anamnese einer auffälligen, evtl. familiären Thromboseneigung. 

    Ursachen eines Protein S-Mangels
    Angeboren:
    Typ I: Verminderung von freiem Protein S und gesamtem Protein S sowie entsprechende Verminderung der Protein S-Aktivität
    Typ II: Verminderte Protein S-Aktivität bei normaler oder erhöhter Konzentration an freiem und gesamtem Protein S
    Typ III: Freies Protein S und Protein S-Aktivität vermindert bei normaler Konzentration an gesamtem Protein S (Typ III wird nicht von allen Autoren einheitlich klassifiziert)
    Erworben:
    • Synthesestörungen:
    - Lebererkrankungen, zusammen mit der Verminderung anderer Faktoren und   Inhibitoren
    - Vitamin K-Mangel
    - Asparaginasetherapie
    • Umsatzstörungen:
    - Verbrauchskoagulopathie (DIC)
    - Entzündungen, Sepsis, SIRS
    - Dilutionskoagulopathien nach massivem Blutverlust zusammen mit anderen   Faktorenmangelzuständen
    - multifaktoriell: Verbrennungen, Polytrauma, große Operationen
    • Inhibitor:
    - sehr selten bei Purpura fulminans
    - Lupusantikoagulanzien

    Interpretation der Protein S-Bestimmung
    • Referenzbereich der Protein S-Aktivität: Männer 69->130%, Frauen 58-114%, Frauen mit Ovulationshemmern 48-106% 
    • eine erniedrigte Protein S-Aktivität kann das Thromboembolierisiko erhöhen
    • Protein S-Aktivität <5%: V.a. homozygoten Protein S-Mangel
    • erhebliche Überlappungen zwischen Referenzbereich und subnormalem Bereich
    • zwischen angeborenem und erworbenem Protein S-Mangel muss sorgfältig unterschieden werden, da der erworbene Protein S-Mangel bei stationären Patienten (passager) sehr häufig vorkommt.

    Wesentlich bei der Bestimmung der Protein-S-Aktivität ist eine rasche Verarbeitung der Probe. Die meisten der grenzwertig erniedrigten bzw. mässig ernidrigten Protein-S-Aktivitäten sind präanalytisch bedingt. Aus diesem Grund sollte für ein Screening, wie z.B. sinnvollerweise vor Verschreibung von Ovulationshemmern, nicht die Protein-S-Aktivität sondern das freie Protein-S bestimmt werden.

    Dieser Umstand dürfte wahrscheinlich auch die Ursache für die Klassifikation eines Protein-S-Mangels nach Typ-III sein.

    Da letzlich nur Konzentration des freien Protein-S (als Screeningunersuchung) und die Aktiviät des Protein-S relevant sind, verzichtet die ZEKCh seit dem 9.4.2018 auf die Bestimmung des Protein-S gesamt Antigens.

    Lupusantikoagulanzien/Antiphospholipid-Antikörper-Syndrom (APS)

    Antiphospholipid-Antikörper (APA) sind die häufigsten erworbenen Inhibitoren der Gerinnung, welche ohne klinische Wirkung bleiben können, aber auch venöse und arterielle Thomboembolien bzw. in sehr seltenen Fällen eine Blutungsneigung bewirken können. Sie bilden eine Gruppe von heterogenen Antikörpern ohne allgemein anerkannter Klassifikation, deren Wirkungsmechanismus teilweise noch unbekannt ist. Zwei Gruppen sind bekannt:

    • Antikardiolipin/Anti-ß2-Glykoprotein-I-Antikörper.
    • Lupusantikoagulanzien bzw. Antiprothrombin-Antikörper.

    Antikardiolipin-Antikörper und Lupusantikoagulanzien können gemeinsam oder einzeln als IgG und/oder IgM auftreten.
    Während die Antikardiolipin-Antikörper kaum gerinnungsaktiv sind, verlängern die Lupusantikoagulanzien die Gerinnungszeiten der PTT. 
    Bei 2-5% der Normalbevölkerung finden sich leicht erhöhte Spiegel von Anti-Kardiolipin-Antikörpern und Lupusantikoagulanzien. Nach banalen Infekten sind bei Kindern in 30% der Fälle erhöhte APA-Spiegel nachweisbar. Bei Autoimmunerkrankungen, besonders bei Systemischem Lupus Erythematodes,  finden sich häufig stark erhöhte APA-Konzentrationen.
    Charakteristisch für das APS sind leichte Thrombozytopenien sowie rezidivierende, zum Teil ungewöhnliche Thromboembolien (venöse Thrombosen, arterielle Gefäßverschlüsse, Apoplexien im jugendlichen Alter, Thrombosen kleiner Gefäße). Patientinnen mit einem Abort in der Anamnese und erhöhtem Antikardiolipin-Antikörperspiegel haben ein erhöhtes Risiko eines erneuten Aborts.
    Zum Nachweis eines APS gehören die Bestimmung der Antikardiolipin-Antikörper, welche sich kaum auf die Gerinnung auswirken, und/oder der Nachweis von gerinnungswirksamen Lupusantikoagulanzien.

    Die Zentrale Einrichtung Klinische Chemie führt als Screnning-Test auf  Lupusantikoagulanzien zwei verschiedene Tests  (DVV-Ratio und SACT) durch.


    Die DVV-Ratio ist das Verhältnis der Zeiten  einer DVV-Bestimmung (dRVVT-diluted Russell Viper Venom Time) ohne und mit Phospholipidzusatz (DVV-Suchtest/DVV-Bestätigungstest). Für die DVV-Ratio  schließt eine Ratio unter 1,2 das Vorliegen von Lupusantikoagulanzien aus, unter Marcumartherapie oder bei Synthesestörung der Leber liegt der Cuttoff bei 1,5. Eine Ratio zwischen 1,2 und 1,5 weist auf schwach ausgeprägte Lupusantikoagulanzien hin. Eine Ratio über 1,5 weist auf das Vorliegen von Lupusantikoagulanzien hin. Durch Zumischen von Normalplasma wird bei einer pathologischen DVV-Ratio ein eventueller Faktorenmangel im Plasmamischversuch kompensiert.

    Die Surface Activated Clotting Time (SACT) ist eine weitere Screening-Methode zur Detektion zirkulierender Lupus-Antikoagulanzien. Aber auch ein Faktorenmangel führt zu einer Veränderung der SACT, so dass sich häufig falsch positive Ergebnisse finden. Durch Zumischen von Normalplasma kann ein Index (Rosner-Index) gebildet und ein Faktorenmangel kompensiert werden. Ein Index über 15 ist pathologisch.

    Die Zentrale Einrichtung Klinische Chemie führt weiterhin die Bestimmung der Cardiolipinantikörper sowie der ß2-Glykoprotein-I-Antikörper im Rahmen der Lupusinhibitoren- sowie Thrombophiliediagnostik durch.

    Voraussetzung: Serumprobe.

     

    APC-Resistenz

    Die Resistenz gegen aktiviertes Protein C ist der häufigste angeborene Risikofaktor für eine Thrombophilie. Aktiviertes Protein C (APC) ist ein zentraler Inhibitor im Gerinnungssystem, indem es die Thrombinbildung durch Inaktivierung der Faktoren Va und VIIIa reduziert. Die Resistenz des Gerinnungsfaktors V gegenüber einer Inaktivierung durch APC führt daher zu einem gesteigerten Thromboserisiko.  Die Ursache hierfür ist in über 90% der Fälle eine Punktmutation im Gen des Gerinnungsfaktors V, die Faktor-V Leiden-Mutation. Eine weitere, seltene Mutation im Faktor-V Gen, der Faktor-V Cambridge bzw. Hongkong, vermittelt ebenfalls eine APC-Resistenz. 

    Interpretation der APCR-Bestimmung:
    Die APCR-Bestimmung ist ein funktioneller Suchtest für das Vorliegen einer Resistenz des Faktor V gegenüber aktiviertem Protein C. 
    Die Messung der APC-Resistenz erfolgt über eine modifizierte PTT, bei einem Wert von <3 besteht der Verdacht auf Vorliegen eines Faktor V Leiden und es sollte zur Abklärung eine PCR-Mutationsanalytik durchgeführt werden.
    Die APCR-Bestimmung wird unter anderem beeinflusst durch eine Cumarintherapie, Heparintherapie und Lupusantikoagulanzien.

    Da es sich um einen funktionellen Test der Resistenz des F-V gegenüber aktiviertem Protein-C handelt, spiegelt diese Untersuchung den Status der Resistenz wieder; die PCR-Untersuchung weist die Mutation mit einer Sonde für den F-V-Leiden nach. Die PCR-Untersuchung erfolgt aus peripheren Blutzellen.

    Es kann zu diskordanten Ergebnissen zwischen APCR und PCR-Bestimmung kommen:

    • Ein Patient mit FV-Leiden wird Knochemarktransplantiert: APCR bleibt pathologisch, die PCR aus den peripheren kernhaltigen Blutzellen weist keine Mutation nach. (Der PCR-Nachweis der F-V-Mutation ist aus somatischen Zellen, z.B. Mundschleimhaut, möglich.). Das gesteigerte Thromboserisiko bleibt bestehen.
    • Patient ohne F-V-Leiden-Mutation erhält eine Leber von einem Patienten mit Faktor-V-Leiden transplantiert: Nach Transplantation wird die APCR pathologisch, die PCR aus den peripheren kernhaltigen Blutzellen weist keine Mutation nach. Diese Variante ist bei Lebertransplantierten Patienten nicht unwahrscheinlich, da die F-V-Leiden-Mutation in Europa recht häufig ist. (Der PCR-Nachweis der F-V-Mutation ist aus Leberzellen möglich). Es besteht ein gesteigertes Thromboserisiko.
    • Patient mit monoklonaler Gammopathie/Multiplen Myelom: Die stark erhöhten Immunglobolinkonzentrationen führen zu einer funktionellen Resistenz gegen das aktivierte Protein-C.  APCR ist pathologisch, kein Nachweis einer F-V-Mutation. Es besteht eine gesteigerte Thromboseneigung durch diese funktionelle Resistenz.
    • Patient mit einer anderen Mutation als der in Europa hauptsächlich vorkommenden FV-Leiden-Mutation, z.B FV-Oxford oder - Hongkong. APCR pathologisch, kein PCR-Nachweis einer FV-Leiden-Mutation. Nachweis einer Mutation mit anderen/passenden Primern. Es besteht ein gesteigertes Thromboserisiko.
    • Patient mit Protein-C-Mangel unter 50% bzw. in der Anfangsphase der Anticoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten. Der in der ZEKCh verwendete Assay beruht auf eine Aktivierung des endogenen Protein-Cs durch das Schlangengift Protac. Bei stark verminderter Protein-C-Aktivität ist daher der APCR-Test möglicherweise pathologisch, der PCR-Test weist keine Mutation nach. Es besteht kein gesteigertes Thromboserisiko.
    • Patienten mit starken Lupusantikoagulanzen, unter Heparintherapie oder unter Behandlung mit direkten Thrombininhibitoren können ebenfalls pathologische  APCR-Ergebnisse zeigen. Der PCR-Nachweis bleibt negativ. Es besteht kein gesteigertes Thromboserisiko. 

    Faktor V Leiden (Mutation G1691A)

    Die Mutation Faktor V Leiden bedeutet eine Punktmutation in Position 1691 des Faktor V Gens. Daraus resultiert keine Funktionseinschränkung des Faktors im Rahmen der Gerinnung. Im Rahmen der Inaktivierung von aktiviertem Faktor V erfolgt aber nur eine unvollständige Spaltung durch aktiviertes Protein C (APC Resistenz, siehe oben), die Gerinnung wird daher nicht unterbrochen und es resultiert eine Thrombosegefahr. 
    Der Faktor V Leiden tritt im Mittel bei etwa 5% der europäischen Bevölkerung auf, wobei seine Verbreitung in nördlichen Ländern höher ist. Die Vererbung erfolgt autosomal dominant, daher ist das Thromboserisiko bei homozygoter Mutation unverhältnismäßig höher als bei heterozygoter.
    Thromboserisiko bei Faktor V Leiden im Vergleich zu Normalpersonen: 
    •  Heterozygote Träger:  5-10fach höher
    •  Homozygote Träger:  50-100fach höher
    Das Risiko für Fehlgeburten steigt bei Vorliegen eines Faktor V Leiden etwa 2-4fach an.
    Diese Risikoabschätzungen gelten nur für die singuläre Mutation Faktor V Leiden ohne Vorliegen weiterer Mutationen oder prädisponierender Faktoren (Faktorenmangel, Folsäuremangel, generelle Risikofaktoren).
    Bei zusätzlichem Gebrauch von Kontrazeptiva steigt beispielsweise das Risiko weiter erheblich an:
    •  Heterozygote Träger:  30-34fach
    •  Homozygote Träger:  über 200fach
    In einem unselektierten Patientenkollektiv mit tiefer Beinvenenthrombose soll die Prävalenz von Faktor V Leiden bei 20-30%, in einem Patientenkollektiv mit familiärer Thrombophilie bei 40% liegen.

    Andere Mutationen (Faktor-V Cambridge oder Honkong, eher selten) oder Polymorphismen des Faktors V (z.B. der F V HR2 Haplotyp) können die APC-Resistenz ebenfalls beeinflussen; eine molekularbiologische Untersuchung auf die Leiden-Mutation kann die Bestimmung der APC-Resistenz daher nicht vollständig ersetzen.

    Neben der Faktor-V-Leiden Mutation existiert eine weitere Sequenzvariation, HR2 Haplotyp (FV-HR2), die ebenfalls auf dem Faktor V-Gen lokalisiert ist und mit APC-Resistenz und venöser Thromboembolie (VTE) in Zusammenhang gebracht wird. Der HR2 Haplotyp ist definiert durch sechs gekoppelt auftretende Einzelnukleotidaustausche (single nucleotid polymorphism: SNP) in den Exonen 13 und 16 des Faktor V-Gens und beinhaltet unter anderem den Marker-SNP G4070A, einen Nukleotidaustausch von Guanin zu Adenin an Position 4070. Dieser führt zu einem Aminosäureaustausch von Histidin zu Arginin an der Aminosäureposition 1299 des Faktor V Proteins. Da der HR2 Haplotyp und die Faktor-V-Leiden Mutation nicht auf demselben Allel liegen, werden diese beiden Faktor V-Gendefekte unabhängig voneinander vererbt. Die phänotypischen Auswirkungen des HR2 Haplotyps sind unklar, möglicherweise werden Veränderungen in der Gykierung des F.V , bzw die Produktion verschiedenener FV-Varianten (V1/V2) bewirkt..
    Ein Einfluss des HR2 Haplotyps auf die APC-Resistenz wird bislang kontrovers diskutiert. In Kombination mit FV-L kann ein synergistischer Effekt beobachtet werden, welcher sich in der APCR als das Phänomen des pseudohomozygotes FV-Leiden niederschlägt.
    Für doppelt heterozygote Träger von FV-HR2 und FVL (Häufigkeit: 1,76%) scheint das Thromboserisiko nochmals zusätzlich ca. um den Faktor 3 gesteigert zu sein.

    Die FV-HR2 Mutation wird in der Zentralen Einrichtung für Klinische Chemie nicht bestimmt.

    Prothrombinmutation G20210A

    Die Punktmutation in Position 20210 liegt im nicht-translatierten Bereich, das Protein ist daher nicht verändert. Die Mutation bewirkt vermutlich eine Stabilisierung der mRNA und dadurch einen erhöhten Plasma-Prothrombinspiegel. Die Prothrombinkonzentration liegt im Mittel etwa 30% über dem Referenzbereich, heterozygote Mutationsträger besitzen nur ein 3-4fach erhöhtes Thromboserisiko. Das Risiko steigt aber deutlich bei Vorliegen weiterer prädisponierender Faktoren. Homozygote Träger gibt es sehr selten, das Risiko ist hier etwa 20fach erhöht. Die Mutation tritt bei etwa 2% der Bevölkerung auf. Die Vererbung erfolgt autosomal dominant, daher ist das Thromboserisiko bei homozygoter Mutation unverhältnis-mäßig höher als bei heterozygoter.
    In Folge der Mutation besteht eine Erhöhung der Faktor II-Konzentration im Plasma, welche sich aber nicht signifikant erfassen läßt, weil sich die Konzentrationen von Normalpersonen und Mutationsträgern überschneiden. Zur Diagnostik ist daher eine Mutationsanalytik auf molekularer Ebene mittels PCR erforderlich.

    Anmerkungen und Empfehlungen zur Mutationsanalytik

    • Im Gegensatz zu funktionellen Tests besteht bei der PCR-Mutationsanalytik praktisch keine Interferenz durch Cumarintherapie, orale Antikoagulantien oder Heparin. 
    • Der Nachweis der Faktor V Leiden Mutation kann eindeutig nur über die PCR-Mutationsanalytik erfolgen, funktionelle Tests wie APC-Resistenz haben eine geringere Treffsicherheit und es bestehen mehr Interferenzen, so z.B. durch therapeutische Maßnahmen (siehe oben). Bei einer “high dose” Heparintherapie oder bei Cumarintherapie ist daher die APCR nicht aussagekräftig, und es sollte direkt eine PCR-Mutationsanalytik durchgeführt werden. Bei Vorliegen von Lupusantikoagulanzien kann ebenfalls ein Nachweis von Faktor V Leiden ausschließlich über PCR-Mutationsanalytik erfolgen. Umgekehrt ist aber ohne Vorliegen einer APC-Resistenz ein Faktor V Leiden auszuschließen. Die Faktor II Mutation läßt sich funktionell nicht signifikant erfassen. 
    • Die Punktmutationen im Gen von Faktor II, Faktor V lassen sich in der PCR-Mutationsanalyse mit praktisch 100%iger Sicherheit nachweisen. 
    • Die Mutationen im Gen von Faktor II und Faktor V treten gehäuft kombiniert in jeweils heterozygoter Form auf. Das individuelle Thromboserisiko steigt bei solchen Kombinationen nochmals erheblich an. In Folge der gehäuften genetischen Kombi-nation sollte zumindest immer eine gemeinsame Untersuchung auf Faktor II Mutation und Faktor V Leiden erfolgen.
    • Eine APC-Resistenz bei negativer Mutationsanalyse für Faktor V Leiden kann durch die sehr seltene Mutation vom Typ Faktor V Cambridge bedingt sein, oder es besteht Verdacht auf Lupusantikoagulanzien, Faktorenmangel oder therapeutische Interferenzen (siehe oben).
    • Bei nachgewiesener heterozygoter Mutation im Faktor II Gen sollte die Prothrombinkonzentration im Plasma bestimmt werden, da bei einer signifikanten Erhöhung (über 115%) das Thromboserisiko ansteigt. 
    • Generell ist bei entsprechendem klinischem oder anamnestischem Verdacht ein vollständiges Thrombophiliescreening empfehlenswert, da hier vielfältige mögliche Ursachen in einer labordiagnostischen Sequenzanalytik untersucht und separat befundet werden. Dieses Screening beinhaltet die PCR-Analytik auf Mutationen im Faktor V und Faktor II, da dies die häufigsten, zur Thrombophilie prädisponierenden Gendefekte sind. 
    • Bei positivem Mutationsnachweis(en) im Gen für Faktor V und/oder Faktor II sollte eine Kontrolluntersuchung von Familienmitgliedern bzw. eine genetische Familienberatung erfolgen.

    AT (-III)

    Der heterozygote AT-Mangel hat derzeit das höchste Thromboserisiko aller angeborenen Thrombophilien mit einer Häufigkeit von Thrombosen von 51%.
    Für AT  finden sich, wie bei den meisten Defekten im Gerinnungssystem 2 Gruppen von Verminderungen der Aktivität von AT:

    • Typ I - Verminderung der Aktivität und des Antigens (Konzentration)
    • Typ II - Verminderung der Aktivität  bei normaler Konzentration. 

    AT besitzt zwei  Bindungsstellen: Eine  für die Thrombinbindung und Eine für die Heparinbindung, jeweils eine dieser Bindungesstellen kann in seiner Aktivität vermindert sein, so dass für den Typ II  eine Form mit verminderter Bindung am Thrombin und eine Form mit verminderter Bindung am Heparin besteht.
    Die heterozygoten Typ-II-Heparinbindungsdefekte haben ein nur leicht erhöhtes Thromboserisiko, homozygote Defekte ein Thromboserisiko um 100%; homozygoten Defekte vom Typ I und Typ II-Thrombinbindung sind daher nicht mit dem Leben vereinbar. Heterozygoten Defekte vom Typ I und II-Thrombinbindungsdefekt fallen  mit einer AT3-Aktivität 40-70% der Norm und einem stark erhöhten Thromboserisiko auf, welches durch Schwangerschaft, Stase, Operationen etc. stark gefördert wird.
    Die Prävalenz des angeborenen AT-Mangels ist mit 0,2% relativ gering.
    Der erworbene AT-Mangel tritt besonders bei nephrotischen Syndrom (Proteinverlust), fortgeschritteren Leberzirrhose, Verbrauchskoagulopathie, Sepsis, Asparaginasetherapie und Streptokinasetherapie auf. Ovulationshemmer führen zu einer leichten Erniedrigung der Aktivität. Bei i.v Dauerinfusion von Heparin kann AT für bis zu 5 Tage um  25% abfallen. Bei Leberzirrhosen wird die prothrombotische Komponente durch den Abfall der anderen Gerinnugnsfaktoren kompensiert, so dass selten eine Thromboseneigung besteht.
    Die an der ZEKCH verwendete Methode bestimmt AT über die AT abhängige Hemmung des Faktor-IIa und wird somit im Sinne falsch hoher Aktivitäten durch Hirudin bzw, Agatroban oder Dabigatran beeinflusst (Siehe Bild).

    Zu beachten ist, dass bei reifen Neugeborenen AT physiologisch erniedrigt ist (Bereich 24%-80%), ebenso bei Feten (Bereich 24-55%). Erwachsenenwerte werden ab dem 3. Lebensmonat erreicht.

    Faktor VIII

    In der Leiden-Thrombophiliestudie hatten Frauen mit einer erhöhten Faktor VIII-Aktivität ein 4-fach erhöhtes Risiko einer venösen Thrombose. In Kombination mit oralen Kontrazeptiva steigt das Risiko auf das 10-fache. Äthiologie ist unbekannt, wahrscheinlich vererblich. Der Faktor VIII verhält sich wie ein positiver Entzündungsmarker; die Interpretation der Faktor VIII Aktivität in Anwesenheit einer Entzündung ist eingeschränkt.

    Nur dauerhaft erhöhte FVIII-Aktivitäten sind von pathologischer Relevanz. In Abwesenheit einer Entzündung/akute Phase-Reaktion gelten dauerhafte Aktivitäten über 150% als pathologisch. Ein fester Cut-off bzw. ein lineares Ansteigen des Risikos mit der Aktivität im Sinne der Dosis/Wirkung Gesetzes ist in der Literatur nicht sicher belegt. Die ZEKCh sieht deshalb erst in einer dauerhaft erhöhten FVIII-Aktivität über 200% eine mögliche Ursache für eine Thrombophilie. Während in Europa das FV-Leiden als häufigste Prädisposition für eine Thrombophilie gefunden wird, gilt in den USA bei Afroamerikanern eine Erhöhung der FVIII-Aktivität als häuigster Ursache de Thrombophilie.

    letzte Änderung: 01.12.2022

    Der Von‑Willebrand‑Faktor (VWF) ist ein großes multimeres Glykoprotein, das nach Auftreten von Gefäßverletzungen in den Blutkreislauf freigesetzt wird. Unter Einwirkung von Scherkräften entfalten sich VWF‑Multimere zu extrem langen VWF‑Molekülketten, die Thrombozyten zur Bindung an der Verletzungsstelle anregen. Thrombozyten binden über ihren Glykoprotein‑Ib‑(GPIb‑)Rezeptor an den VWF. Dies führt zu einer Thrombozytenaktivierung und der weiteren Freisetzung von VWF an der Verletzungsstelle, was die primäre Gerinnselbildung fördert. Anschließend kommt es zur Thrombozy-tenaggregation und der Aktivierung der Gerinnungskaskade, wodurch letztendlich ein stabiles Blutgerinnsel gebildet wird.
    Das Von‑Willebrand-Syndrom ist die häufigste erblich bedingte Blutungsstörung. Es umfasst eine Gruppe von Erkrankungen, die durch anhaltende Blutungen aufgrund eines VWF‑Mangels und/oder ‑Defekts gekennzeichnet sind. Es werden verschiedene Typen und Subtypen des VWS unterschieden: Typ 1 (partieller quantitativer VWF‑Mangel), Typ 2 (qualitati-ve Defekte des VWF) und Typ 3 (nahezu völliges Fehlen des VWF).

    Die Bestimmungen der verschiedenen VWF-Bestimmungen werden meist in Folge einer verlängerten aPTT und/oder erniedrigtem FVIII:C bzw. Blutungsneigung zum Ausschluss und Klassifizierung eines VWS durchgeführt. Wobei eine normale aPTT (nur bei 60% der VWS positiv) und eine normale FVIII:C ein VWS nicht ausschließt.
    •    Ausschluss/Klassifikation eines angeborenen VWS
    •    Ausschluss eines erworbenen VWS


    Die Untersuchung auf ein VWS schließt immer die Bestimmung der Aktivität des FVIII ein; eine vorhergehende PFA Messung ist sinnvoll; eine Thrombozytenzählung (2B) und aPTT können hilfreich sein und können die Diagnostik abrunden. Wegen der verschiedenen Funktionen/Bindungen des VWF kann eine globale Aktivität, wie z.B. bei dem FVIII nicht bestimmt werden. Es werden meist die VWF:RCo bzw. vWF:AC (GP-1b-Rezeptor-Aktivität) und VWF:CB als Aktivitätsmarker genommen, bzw. mit der Aktivität gleich gesetzt.


    An der ZEKCh werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
    •    vWF-Antigen (VWF:AG): Erkennung des Type 3, Differenzierung des Typ-1 und -2, Verdacht auf ein VWS
    •    vWF-Aktivität (VWF:AC=GP-1b-Rezeptor-Aktivität): Verdacht auf ein VWS, Therapiekontrolle, Differenzierung des Typ-1 und -2.
    •    Kollagenbindungsaktivität (VWF:CB): Verdacht auf ein VWS, Subtypisierung.
     

    Quellen:

    1.    Studt JD. von-Willebrand-Faktor. In: Barthels M, ed. Das Gerinnungskompendium. 2nd ed. Stuttgard: Gerog Thieme Verlag; 2012:542-566.
    2.    Sadler JE, et al. Update on the pathophysiology and classification of von Willebrand disease: a report of the Subcommit-tee on von Willebrand Factor. J Thromb Haemost. 2006;4(10):2103-14.
    3.    Toulon P, et al. Age dependency for coagulation parameters in paediatric populations. Results of a multicentre study aimed at defining the age-specific reference ranges. Thromb Haemost. 2016;116:9-16. (Kinderreferenzbereich)
    4.    Michiels JJ, et al. Laboratory diagnosis and molecular basis of mild von Willebrand disease type 1. Acta Haematol. 2009;121(2-3):85-97.
    5.    Gadisseur A, et al. Laboratory diagnosis and molecular classification of von Willebrand disease. Acta Haematol. 2009;121(2-3):71-84.
    6.    Sucker C, et al. Causes, etiology and diagnosis of acquired von Willebrand disease. A prospective diagnostic workup to establish the most effective therapeutic strategies. Acta Haematologica. 2009; 121(2-3):177-82.
    7.    Posan E, et al. Comparision of PFA-100 testing and bleeding time for detecting platelet hypofunction and von Wil-lebrand disease in clinical practice. Thromb Haemost. 2003; 90: 483-90.
    8.    Sadler JE. Low von Willebrand factor: sometimes a risk factor and sometimes a disease. Hematology Am Soc Hematol Educ Program. 2009:106-12.
    9.    Schneppenheim R. (2012) Von Willebrand-Faktor (VWF). In Thomas L (Ed.), Labor und Diagnose (S. 1030 – 1035). Frank-furt am Main: TH-Books Verlagsgesellschaft mbH.

     

    Die Referenzbereiche der Gerinnungsuntersuchungen sind stark methoden- und altersabhängig. Zusätzliche Einflussfaktoren sind Schwangerschaft, Blutgruppe und Geschlecht.

    • Eine bemerkenswerte Zusammenfassung der Einflüsse (Alter,Geschlecht, Schwangerschaft, Blutgruppe und Rauchen), mit Methoden/Gerätschaften welchen denen der ZEKCh entsprechen, findet sich in der Arbeit von:

    U. Nowak-Göttl, et al., Blood Cells Mol. Diseases (2016), Developmental hemostasis: A lifespan from neonates and pregnancy to the young and elderly adult in a European white Population.

    • Referenzbereiche für Kinder ab dem 1. Lebensmonat nicht nur für Routineparameter, auch für Gerinnungsfaktoren und Inhibitoren finden sich hier:

    Appel IM, Grimminck B, Geerts J, Stigter R, Cnossen MH, Beishuizen A. Age dependency of coagulation parameters during childhood and puberty. J Thromb Haemost. 2012;10(11):2254-63.

     

    • Referenzbereiche für Feten und Neugeborene ab dem 1. Tag:

    Stefan Kuhle, M.D., Christoph Male, M.D., M.Sc.,  and Lesley Mitchell, M.Sc.: Developmental hemostasis. pro- and anticoagulant systems during childhood_Kuhle 2003

    Diese Referenzbereiche sind nur orientierend zu verwenden, da diese nicht mit den in der ZEKCh verwendeten Geräten und Reagenzien ermittelt wurden.

     

     

    letzte Aktualisierung 16.11.2022

    In der ZEKCh wird durch die Anwendung von entsprechenden Reagenzien der Einfluss von direkten oralen Antikoagulanzien z.B. Rivaroxaban, Apixaban, Fondaparinux, Dabigatran, Edoxaban, sowie auch Argatroban aus dem zu untersuchenden humanem Citratplasma entfernt und es wird somit, trotz Medikamenteneinnahme, eine Diagnostik möglich gemacht.

    Das betrifft folgende Teste:  APCR, Protein S Aktivität, Lupus: DRVVT und PTT-Lupusantikoagulanz.

    Dafür ist die Angabe der verabreichten Antikoagulanzien zwingend notwendig.

     

     

    letzte Änderung: 08.03.2024

     

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