Die ZEKCH ist nach der Norm DIN EN ISO 15189:2014 akkreditiert.

Die aktuell gültige Akkreditierungsurkunde finden Sie hier:

Die dazu gehörige Anlage hier:

 

Medizinische Laboratorien mit einer Akkreditierung für einen flexibilisierten Akkreditierungsbereich sind entsprechend EA 2/15 seit 16. April 2020 verpflichtet, eine jeweils aktuelle Liste der Verfahren im Akkreditierungsbereich zu führen.

Die aktuelle Liste der akkreditierten Parameter finden Sie hier:

 

Nicht akkreditierte Bestimmungen:

  • Freies Hämoglobin
  • Multiplate®
  • PFA®
  • Porciner Faktor-VIII-Inhibitor
  • Leptin bioaktiv
  • Caspofungin
  • Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase

Nur in Sondermaterialien nicht akkreditierte Methoden:

  • SC5B-9 im Urin
  • Ferritin im Liquor
  • Methotrexat im Liquor
  • Erythrozyten und Hb im Sondermaterial
  • Leukozyten im Sondermaterial
  • pH im Sondermaterial
  • ß-Trace-Protein im Sondermaterial
  • Albumin, Amylase, Bilirubin, Cholesterin, Kalium, Protein, Glukose, Laktat, LDH, Lipase, Triglyzeride, Kreatinin, Harnstoff, Tumormarker.

Siehe hierzu auch den Hinweis bei den einzelnen Bestimmungen.

letzte Änderung 14.02.2024

Die Akkreditierung erfüllt das von der RiLiBÄK 2019 geforderte Qualitätsmanagementsystem.

Alle Analyte erfahren eine Qualitätskontrolle entsprechend der geltenden RiLiBÄK.

Die Daten der einzelnen Analyten bezüglich Richtigkeit und Präzision sowie deren Messunsicherheit sind im Labor einsehbar.

Die Qualifikationsnachweise der Laboratorien der extern vergebenen Untersuchungen sind ebenfalls im Labor einsehbar.