UNIVERSITÄTSKLINIKUM ULM
Sektion Kinderchirurgie

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie herzlich willkommen heißen in unserer Sektion Kinderchirurgie. 
Die Kinderchirurgie des Universitätsklinikums Ulm wurde 2007 als Sektion der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie etabliert. Seither sind wir stets gewachsen und mittlerweile betreuen wir chirurgische kleine Patienten vom Bodensee über die Alb bis nach Nordwürttemberg.
Unser besonderes Anliegen ist es, neben einer optimalen medizinischen Versorgung allen Kindern und Jugendlichen den Aufenthalt in unserer Klinik so angenehm wie möglich zu gestalten. 
Wir hoffen, dass wir Sie alle zu Ihrer vollen Zufriedenheit betreuen werden und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

 

 

KONTAKT FÜR PATIENTEN & ZUWEISENDE

Telefon 0731 500 53777

Fax 0731 500 53702

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Magen                            
  • hypertrophe Pylorusstenose
    • Fütterungsstörung (PEG / Gastrotube / Button)
Darm
  • Duodenum
  • Dünndarm & Dickdarm: 
    • Duodenalatresie
    • Colonatresie 
    • Analatresie
    • Meckeldivertikel
Blinddarm
  • Appendizitis
Hoden
  • Hodenhochstand
  • Hydrozele testis
  • Hodentorsion (Verdrehung) 
Ovarialzyste
 
Leistenhernie
 
Nabelhernie
 
 
Speiseröhre
  • Ösophagusatresie
  • Gastroösophagealer Reflux 
Luftröhre
  • Ösophagusatresie (mit trachealer Fistel)

 

CPAM / Lungenfehlbildungen
Thoraxdeformationen
Metastasen (onkologisch)
Pleuraempyem

 

Leber / Gallenblase
  • Gallensteine & Entzündungen
  • Zysten
  • Tumore
Milz
  • Milzentfernung 
  • Milzteilentfernung (div. Gründe)
Bauchspeicheldrüse
  • Zysten
  • Tumore
  • Hyperinsulinismus

 

Terminvereinbarung

Bitte senden Sie Ihre Anfrage inklusive Ihrer Kontaktdaten und aussagekräftiger Arztbriefe an folgende E-​​Mail-Adresse: sekretariat.pedu@uniklinik-​​ulm.de

Anschließend melden wir uns telefonisch bei Ihnen zur Vereinbarung eines Termins.

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Sprechstunde für die Patientinnen mit Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation, FGM/C)

 

Klinische Untersuchung, Befunddokumentation, auf Wunsch Fotodokumentation, Erstellung eines Kurzgutachtens
  • Die Kosten für ein Gutachten werden vom Auftraggeber getragen (z.B. BAMF, Hilfsorganisation oder Patientin)
Untersuchungen in Narkose
  • Zystoskopie (Blasenspiegelung)
  • Vaginoskopie (Scheidenspiegelung) ggf. Kalibrierung der Vagina (Ausmessen einer potentiellen Einengung der Scheide)
  • Empfehlung weiterer medizinischer Maßnahmen, sofern diese notwendig wären 
Operationen (nur medizinisch indiziert, keine "Schönheitschirurgie")
  • Eröffnung der Narbenplatte der zusammengenähten großen Labien (große Schamlippen) mit Rekonstruktion 
  • Erweiterungsplastik der Vagina (Scheide)
Bei komplexen Verletzungen nach FGM ist eventuell die Behandlung in einem Zentrum erforderlich 
  • Dies kann häufig erst nach einer Untersuchung ggf. Narkoseuntersuchung sicher beantwortet werden. 
  • Wir vermitteln in diesen Fällen gern einen Kontakt z.B. an das Universitätsklinikum Giessen. 
Vermittlung von Kontaktadressen zur psychologischen Beratung und Dolmetschern*innen 
 

 

Profilbild von  Ines Ackermann

Ines Ackermann

FÄ Rechtsmedizin

 

 

Profilbild von PD Dr. med. Beate Hüner

PD Dr. med. Beate Hüner

 

 

Profilbild von PD Dr. med. Melanie Kapapa M.A.

PD Dr. med. Melanie Kapapa M.A.

FÄ Kinderchirurgie, Leitung Kinderschutzgruppe, Master of Arts Medizinethik

Weltweit wird ohne medizinische Begründung das Ritual der weiblichen Genitalverstümmelung, kurz: FGM durchgeführt. Dabei werden die Klitoris und Schamlippen entweder teilweise oder komplett entfernt. In vielen Ländern ist eine weibliche Beschneidung Voraussetzung für eine spätere Heirat, damit die Frau „rein“ ist. Bei FGM handelt es sich nicht um eine medizinische Maßnahme, sondern um eine brutale Verstümmelung mit zerstörenden Folgen unter katastrophalen hygienischen Bedingungen ohne Narkose. Bei FGM kommt es im wahrsten Sinne des Wortes zu einem tiefen Einschnitt für die Gesundheit und die Lebensqualität von Frauen, da die sexuelle Lust der Frau verhindert werden soll und zudem häufig lebenslang körperliche und seelische Probleme bestehen können. Die Verstümmelung kann aufgrund von Blutverlust und Infektionen tödlich verlaufen. FGM findet vor der Pubertät statt, häufig zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr. Es kommt allerdings auch vor, dass FGM an Säuglingen vorgenommen wird. In den meisten Ländern
ist FGM gesetzlich verboten, wird aber trotzdem praktiziert. In Deutschland gilt weibliche Genitalverstümmelung nach § 226 a Strafgesetzbuch (StGB)  seit 2013 als Straftatbestand und wird mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden 4 Formen der FGM definiert:

Die Zahl der weibliche Genitalverstümmelungen in Deutschland  ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. 

66.707 Frauen mussten hierzulande eine solche Menschenrechtsverletzung erleiden und viele Mädchen sind aktuell gefährdet. Weltweit wurden nach WHO-Angaben über 200 Millionen Frauen und Mädchen einer weiblichen Genitalverstümmelung unterzogen, geschätzte drei Millionen Mädchen sind von ihr bedroht. 

FGMC Broschüre

 

 

FÜR ZUWEISENDE & ÄRZTE

FÜR STUDIERENDE

Gender-​Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. 
 

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