Der Weg der Probe durch das Labor

Von der Probenannahme bis zum Befund durchläuft die von ihnen eingesandte Probe verschiedene Stationen welche wir Ihnen kurz vorstellen wollen.
Sie sind herzlich eingeladen sich hiervon vor Ort selbst ein Bild zu machen.

Am Anfang steht die Blutabnahme:

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Probennahme und zur Patientenvorbereitung und Patienteninformation.

Probenannahme und Aufbereitung:

Im Bereich Oberer Eselsberg erfolgt der Probentransport mit der Rohrpost:

Sie können die Proben persönlich, mit dem Transportdienst, per Taxi oder per Post einsenden. Vitale Gefährdungen sollten möglichst direkt von Hand zu Hand übergeben werden.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Probentransport.

Sobald die Probe im Labore angekommen ist, wird Sie an einem Strichcodescanner erfasst. Das Laborinformationssystem (LIS) ordnet die Probe dem Auftrag aus der beleglosen Anforderung zu und bestimmt das Eingangsdatum.

 

Die Erfassung des Barcodes erfolgt für den überwiegenden Teil der Proben im Probenverteilautomaten. Für einen kleinen Teil der Proben per "Hand". Bei einem Ausfall des LIS sowie für externe Einsender können die Ausfallbelege benutzt werden. 

 

Plasma-, Serumproben und Urine müssen zentrifugiert werden. Entweder auf der Laboranalysenstrasse oder "per Hand" mit der Laborzentrifuge. 

Die Zentrifugation dauert mindestens 10 Minuten und begrenzt die minimale Bearbeitungszeit dieser Proben. Damit sind die Proben zur Bearbeitung an den verschiedenen Arbeitsplätzen vorbereitet.

Die meisten der sogenannten "klinisch-chemischen Untersuchungen" erfolgen an der  Laboranalysenstrasse Cobas pro der Firma Roche, wobei der Begriff "klinisch-chemische Untersuchungen" mit dem Fortschritt der Technik fließend ist. Auf den modernen Geräten werden Substrate, Elektrolyte, Enzyme und Immunoassays bestimmt.

Vor 10 Jahren wurden Herzinfarktmarker, Hormone und Tumormarker meist noch mit RIAs bestimmt. Die Bearbeitungszeit war dementsprechend lang. Die große Menge an Hormonbestimmung oder Herzinfarktmarker, wie Troponin, verlangt heute nach einer schnellen Abarbeitung. Bei der Bestimmung des intraoperativen Parathormons werden jetzt Bearbeitungszeiten um 20 Minuten erreicht.

 

Besonders die Immunsuppressiva erfordern eine sorgfältige Proben-Vor- und Aufbereitung per "Hand", ebenso die Elektrophorese. Die Kurvenaufbereitung erfolgt heutzutage allerdings elektronisch.

   

Die Blutbilduntersuchung kann hingegen in den meisten Fällen maschinell bearbeitet werden. Pathologische Blutbilder bedürfen einer aufwendigen Nachbearbeitung am Mikroskop mit Anfertigung eines gefärbten Ausstrichs.

   

Ebenfalls stark automatisiert ist der Arbeitsplatz Gerinnung. Für den Bereich Spezialgerinnung wird ein Spezialbefund erstellt.

   

Die Bewertung des Urinsediments erfolgt nach Vorsortierung durch das DxU-Systems.

 

War früher die Messung der Blutgase und die Oxymetrie langwierig, erlauben die neueren Geräte, hier ein ABL der Fa. Radiometer, eine unkomplizierte Bearbeitung.

Alle Anforderungen erscheinen auf einem Statusmonitor. Die Farbkodierung weist auf den Dringlichkeitsstatus hin. Eine rot markierte Probe entspricht z.B. der vitalen Gefährdung. 

Im Rahmen der gesetzten Bearbeitungsfristen, für eine vitale Gefährdung z.B. 10-30 Minuten, wird der Farbton der Statusanzeige für die Anforderung zunehmend dunkler.

 

Validation

technische Validation

medizinische Validation

Nach der Analyse erfolgt eine technische Validation jeder Untersuchung durch die MTA. Am Bildschirm überprüft sie die Werte anhand der Vorwerte und der Lage zu anderen Untersuchungen im Anforderungsspektrum.

Erst nach einer medizinische Validation jeder Untersuchung wird der Befund zur endgültigen Ausgabe freigegeben. Am Bildschirm erfolgt eine Überprüfung auf Richtigkeit und Plausibilität des gesamten Befundes innerhalb des einzelnen Befundes (horizontale Bewertung) und anhand der vorhandenen Vorbefunde (longitudinale Bewertung). Der Befund wird mit der Unterschrift des wissenschaftlichen Mitarbeiters endgültig freigegeben.

 

letzte Änderung: 08.03.2024