Gute Kinderschutzverfahren
Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots
Schlagworte
E-Learning, Kinderschutzverfahren, Familiengericht, kindgerechte Justiz
Projektleitung
Kooperationspartner
Prof. Dr. Eva Schumann
Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Heinz Kindler
Deutsches Jugendinstitut, München
Dr. Thomas Meysen
SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg
Projektlaufzeit
01.06.2019-30.09.2023
Projektwebseite
Projektbeschreibung
Hintergrund
In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichter*innen Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen eine*n Rechtsanwält*in an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeug*innen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Staufener Missbrauchsfalls, deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen und zudem die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung betont.
Ziel und Zielgruppe
Ziel des Projektes ist es, ein webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex „familiengerichtliche Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechte Justiz“ zu entwickeln. Zielgruppen des Fortbildungsprogramms sind Familienrichter*innen, Mitarbeitende aus Jugendämtern und Trägern der Erziehungshilfe, die an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, sowie Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Fachanwält*innen für Familienrecht.
Für diese Zielgruppe wird ein Online-Kurs entwickelt, welcher relevante Informationen zum allgemeinen Ablauf von Kinderschutzverfahren und den beteiligten Akteuren umfassen soll. Parallel hierzu soll an ausgewählten Modellstandorten durch regionale Fachkonferenzen die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Möglichkeiten der Umsetzung kindgerechter Rahmenbedingungen befördert werden. Für die Teilnehmenden der Modellstandorte steht außerdem ein Vertiefungsmodul im Online-Kurs zur Verfügung. Dieses hat die Erstellung der im Koalitionsvertrag beschriebenen „Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz“ zum Gegenstand, u.a. bezüglich des Jugendamts zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.
Begleitforschung
In einem begleitenden Forschungsdesign wird der Online-Kurs fortlaufend evaluiert und darauf basierend überarbeitet. Die Fachtagungen der Modellstandorte werden ebenfalls evaluiert.
Teilnahme am Online-Kurs
Eine Teilnahme am Online-Kurs ist derzeit nicht mehr möglich. Insgesamt nahmen in den Jahren 2020 bis 2022 fünf Testkohorten mit insgesamt 3.098 Teilnehmenden am Online-Kurs teil. Bisherige Ergebnisse der Begleitforschung zeigen eine hohe Zufriedenheit der Nutzenden mit dem Kurs und dessen Inhalten sowie eine signifikante Zunahme von Wissen und Kompetenzen auf.
Interessierte Regionen, die als Modellstandort am Projekt teilnehmen wollten, konnten sich im Laufe des Sommers 2020 hierfür bewerben. Zu den ausgewählten Modellstandorten gehörten:
Baden-Württemberg | LK Böblingen mit dem AG Böblingen und dem AG Leonberg |
Berlin | AG Tempelhof-Kreuzberg mit den Jugendämtern Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf |
Brandenburg | LK Oberspreewald-Lausitz mit dem AG Senftenberg |
Niedersachsen | Stadt und LK Osnabrück mit dem AG Osnabrück |
Saarland | Regionalverband Saarbrücken mit dem AG Saarbrücken |
Sachsen-Anhalt | LK Wittenberg mit dem AG Wittenberg |
Publikationen und erstellte Materialien
Kontaktadresse
Gefördert von:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)