10.0 Pflegeeinstufung

Durch das neue Pflegestärkungsgesetz greift seit dem 1.1.2017 die Pflegeversicherung für neurologische Erkrankungen schon sehr früh. Das heißt sobald man deutliche Einschränkungen im Alltag spürt, sollte schon einen Antrag gestellt werden. Dies müssen nicht massive Einschränkungen im Bereich der Körperpflege sein, es zählen auch sehr die Bereiche Gespräche führen, Alltagsgestaltung,..

Bei der Krankenkasse des Betroffenen anrufen und sich einen Pflegeeinstufungsantrag zuschicken lassen.

Hilfe bei der Antragsstellung bekommt man bei den Pflegestützpunkten vor Ort, diese sind den Kommunen angegliedert. Dort wird man auch auf den Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenkasse, der nach der Antragstellung folgt, vorbereitet.

Pflegeleistungen nach Pflegegraden (PG) seit 2025 in Euro pro Monat

Leistung

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen

Anspruch nur über Entlastungsbetrag

796

1.497

1.859

2.299

Häusliche Pflege
Pflegegeld

-

347

599

800

990

Pflegevertretung durch nahe Angehörige
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr

-

520

898

1.200

1.485

Pflegevertretung erwerbsmäßig
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr

-

1.685

1.685

1.685

1.685

Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr

Anspruch nur über Entlastungsbetrag

1.854

1.854

1.854

1.854

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

Anspruch nur über Entlastungsbetrag

721

1.357

1.685

2.085

Entlastungsbetrag

131

131

131

131

131

Zusätzliche Leistungen
für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

214

214

214

214

214

Anschubfinanzierung
zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

2.500

2.500

2.500

2.500

2.500

Vollstationäre Pflege

131

805

1.319

1.775

2.096

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

-

266

266

266

266

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

42

42

42

42

42

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu

4.180

4.180

4.180

4.180

4.180

 

WICHTIG: Wegen der vielen Kombinations- und Umwandlungsmöglichkeiten der Leistungen am Besten wieder die Beratung eines Pflegestützpunktes in Anspruch nehmen.

Damit die vielen Leistungen der Pflegeversicherung in der jeweils individuellen Situation auch optimal genutzt werden können.

 

 
Übersicht