1.0 Auto fahren

In Deutschland ist jeder selbst dafür verantwortlich, für seine  Fahrtauglichkeit zu sorgen.

Wenn man mit seinem Fahrstil der Polizei auffällt, kann diese ein fachärztliches Gutachten anfordern.

Wenn man in einen Unfall verwickelt ist, egal ob selbst verschuldet oder durch andere, kann die Versicherung des Unfallgegners die Fahrtauglichkeit anzweifeln und sich weigern, die Schadenssumme zu übernehmen.

Die Fahrtauglichkeit kann in Rehabilitationskliniken getestet werden. Man kann aber auch Testfahrten bei einer Fahrschule vereinbaren oder sich an den ADAC wenden, der auch eine Testung zur Fahrtauglichkeit anbietet.

Diese Tests und damit verbundene Bescheinigungen sichern bei positiven Bescheid  zwar ein Stück weit ab, aber nie zu 100%, da zu jeder Zeit die Fahrtauglichkeit in einer speziellen (Unfall-)Situation angezweifelt werden kann.

 
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