9.0 Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sollte den Willen und Wunsch bei der medizinischen Versorgung Ausdruck geben, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie muss eine gewisse Ausführlichkeit haben.

Das Bundesjustizministerium hat Formulierungsvorschläge in der Broschüre „Patientenverfügung“ dazu verfasst, diese ist kostenlos erhältlich. Leider kann man nicht einfach einen vorgefertigten Text unterschreiben, sondern man muss sich mit verschiedenen Situationen auseinandersetzten, Entscheidungen im Vorfeld treffen und diese dann dort zum Ausdruck bringen.

Dies ist leider nicht so einfach und man sollte sich Unterstützung holen.

Die Deutsche Huntington Hilfe hat hierzu ein Infoblatt erstellt.

-> https://www.huntington-hilfe.de/patientenverf%C3%BCgung

Hospizvereine und andere Stellen organisieren oft Vorträge dazu.

Ansonsten ist der Hausarzt/ Neurologe der richtige Ansprechpartner, dort sollte auch auf jeden Fall eine Ausfertigung hinterlegen.

Gut ist es, im Zuge der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht auch dieses Thema anzugehen. Auch sollte der Vollmachtnehmer unbedingt informiert werden, bzw. sogar in das Erstellen der Patientenverfügung mit eingebunden werden.

Der Vollmachtnehmer sollte dann dafür Sorge tragen, dass der Wille umgesetzt wird.

 
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