6.0 Hilfsmittel

Welche Hilfsmittel gibt es? Wo und wie bekomme ich sie?

Diese sind:

saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in der Mindestgröße 40 x 60 cm

Fingerlinge für die private Pflegeperson

Einmalhandschuhe für die private Pflegeperson

Mundschutz für die private Pflegeperson

Schutzschürzen zum Einmalgebrauch für die private Pflegeperson

Schutzschürzen wiederverwendbar für die private Pflegeperson

Händedesinfektionsmittel

Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion)

 

Hier zahlt die Pflegekasse bis zu 40,- Euro im Monat

Der behandelnde Arzt verordnet in einem Rezept die Versorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln. Darauf müssen die Art und der Schweregrad der Inkontinenz, der voraussichtliche Behandlungszeitraum, der monatliche Bedarf sowie die Art des Inkontinenzmaterials vermerkt sein.

Versicherte reichen das Rezept in der Apotheke, einem Sanitätshaus oder einem Vertragspartner ihrer Krankenkasse ein. Fragen Sie vorab unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob es Vertragspartner gibt, bei denen das Rezept eingelöst werden muss. Andernfalls kann die Kasse den Zuschuss verweigern.

Versicherte erhalten das Inkontinenzmaterial entweder direkt in der Apotheke, Sanitätshaus oder bekommen es nach Bestellung nach Hause geliefert. Dabei leistet der Versicherte seine gesetzliche Zuzahlung direkt an den Versorger, den Rest der Kosten übernimmt die Krankenkasse.

TIP: Im Vorfeld von dem Vertragspartner oder dem Hersteller direkt verschiedene Probepackungen zukommen lassen. Dann austesten, mit welchem Inkontinenzmaterial man am besten zurechtkommt.

Hilfsmittel erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Das gilt selbstverständlich auch für Gehhilfen, Rollstühle oder Rollatoren. Auch notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen organisiert die Krankenkasse und übernimmt die Kosten dafür.

Für alle Hilfsmittel gilt: Die Krankenkasse schließt Verträge mit qualifizierten Lieferanten. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen. Das gilt auch für die Kosten der Wartung und Reparatur der Hilfsmittel.

Generell beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen festgelegt. Entscheidet man sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, trägt man die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst.

Weitere interessante Hilfsmittel sind:

Elektrischer Lattenrost

Haltegriffe

Huntington Stuhl

 
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